In einem festlichen Gottesdienst wurde am 17. Juni 2018 der neue Gemeindekirchenrat eingeführt und gleichzeitig die scheidenden Mitglieder des vorherigen Rates verabschiedet. Im Anschluss gab es ein gemütliches Beisammensein.

Was ist der Gemeindekirchenrat?

Der Gemeindekirchenrat ist das leitende Gremium der Gemeinde. Seine Mitglieder werden von der Gemeinde in geheimer Wahl aus der Mitte der dazu vorgeschlagenen Kandidaten für eine Sitzungsperiode von sechs Jahren gewählt. Nach der Wahl wählen die Mitglieder sich einen Vorsitzenden/Vorsitzende als Sitzungsleiter o.a. Geschäftsführenden.

In seinen Sitzungen, die z.Zt. monatlich einmal mit Pause in den Ferien oder zum Jahreswechsel stattfinden, werden alle wichtigen Fragen diskutiert und Entscheidungen getroffen. In besonderen Fällen kann ein Vorstand erforderlich werdende Entscheidungen auch zwischen den Sitzungen fällen.

Wer gehört dem Gemeindekirchenrat an?

Dem Gemeindekirchenrat gehören, je nach Gesamtzahl der Gemeindeglieder, 6-10 gewählte und berufene Mitglieder an. Hinzu kommt die Pfarrerin oder der Pfarrer als so genanntes "geborenes" Mitglied und alle auf der Kandidatenliste stehenden, nicht direkt gewählten, als so genannte "Ersatzälteste" , die zwar nicht abstimmungsberechtigt, aber bei allen Beratungen ihr Fachwissen und ihre Gedanken zu den Themen mit einbringen sollen und auch gehört werden.

Die Tätigkeit im Gemeindekirchenrat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, entstandene Kosten werden selbstverständlich erstattet.

Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats - "Kirchenälteste" genannt - gestalten zusammen mit der Pfarrerin der Gemeinde das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Diese Verantwortung für die Gemeinde bedarf - neben Alltagswissen, beruflichen Fähigkeiten und Gemeindekenntnis - auch der Leitungskompetenz und des besonderen Wissens um kirchliche Ordnungen und Regeln.

Viele der Mitglieder des derzeitigen Gemeindekirchenrates gehören diesem bereits seit vielen Jahren an und scheiden mit einem lachendem und einem weinenden Auge aus Altersgründen aus. Für neue Mitglieder wird zusätzliche Wissensvermittlung, falls erforderlich und gewünscht, gesucht und gefunden werden können.

Was machen wir in den Sitzungen und auch evtl. in Ausschüssen?

In unseren regelmäßigen Sitzungen werden Fragen zu Gottesdienst und seelsorgerischen Handlungen besprochen und unter Berücksichtigung der Kirchenordnung unserer oldenburgischen Kirche beraten und entschieden. Insbesondere sorgen wir uns um die Einhaltung der regelmäßigen Gottesdienste und Amtshandlungen wie Taufen und Art der Konfirmandenausbildung. In unserer Gemeinde sind wir Träger einer Kindertagesstätte für die Kinder unserer Gemeinde. Wir bemühen uns in speziellen Ausschüssen um Einfluß auf die Erziehung im christlichen Sinn. Weiter gehören neben der Kirche auch ein Gemeindehaus, als Treffpunkt für Gemeindeaktivitäten und Gruppen, und zwei Pfarrhäuser sowie das Gebäude des Kindergartens zu unseren Immobilien. Diese müssen regelmäßig begangen (Bau-Ausschuss) und notwendige Reparaturen oder Veränderungen beauftragt und überwacht werden. Hierzu sind fachbezogen ausgebildete Mitglieder im Gemeindekirchenrat herzlich eingeladen und willkommen.

Für viele diese Maßnahmen werden auch finanzielle Resourcen benötigt, die teilweise von der Landeskirche und für den Kindergarten von der Kommune teils zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Die Beobachtung der Verwendung und die zur Verfügungstellung der Finanzmittel neben der Anweisung zur Zahlung von Rechnungen gehört zu den Aufgaben eines Finanzausschusses oder auch „Finanzministers“. Auch sollen wir uns bemühen Mitglieder der Gemeinde zur ehrenamtlichen Mitarbeit zu motivieren und diese deshalb persönlich anzusprechen und für geeignete Zusatzausbildung zu sorgen. Sollten in der Gemeinde neue Arbeitsplätze zu besetzen sein, so hat der Gemeindekirchenrat darüber zu entscheiden und dabei auch die Meinung beteiligter Fachkräfte mit zu berücksichtigen.

Jeweils zum Jahreswechsel muss der Gemeindekirchenrat einen Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr prüfen und die Jahresrechnung abzunehmen. Auch ist der jeweilige Haushaltsplan für das Nachjahr zu genehmigen. Alles in allem eine Vielzahl interessanter Aufgaben, die durchaus eine Bereicherung für das beteiligte Gemeindeglied sein können.