Stirbt ein Familienangehöriger, kann direkt bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer angerufen werden. Auch der Weg über einen Bestatter ist möglich. Es besteht die Möglichkeit, zu Hause, in der Halle (beim Bestatter) oder auch im Krankenhaus eine Aussegnung (ein Abschied mit Gebet und Segen) vorzunehmen. Dazu wird kurzfristig ein Termin abgesprochen.

Persönlich oder durch den Bestatter wird dann mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ein Termin für die Beerdigung oder Trauerfeier vereinbart.

Auch ein Termin für ein Trauergespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer wird verabredet, bei dem über die Umstände des Todes, das Leben des Verstorbenen und über die Lieder und Texte des Gottesdienstes gesprochen wird. Über das Trauergespräch hinaus ist natürlich auch eine weitere seelsorgliche Begleitung möglich.

Am Sonntag nach dem Trauergottesdienst wird zur persönlichen Fürbitte in den Gottesdienst der Gemeinde eingeladen.

Bei einer Trauerfeier zur Einäscherung erfolgt in der Regel nach einigen Tagen die Urnenbeisetzung, bei der die Familie meistens von der Pfarrerin oder dem Pfarrer begleitet wird. Auch hierzu wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.

Alle Termine sind außerdem abhängig von den Zeiten, die auf den Friedhöfen möglich sind. Trauergottesdienste am Samstag bleiben eine Ausnahme. Sonntags finden keine Trauergottesdienste statt.

Für Gemeindeglieder sind auch Trauergottesdienste in der Apostel-Johannes-Kirche möglich. 

Hier wird am Ausgang eine Kollekte für einen Zweck der Gemeindearbeit gesammelt.